Google Analytics kann nun rechtssicher verwendet werden, wenn man es denn überhaupt verwenden möchte !

Das ganze funktioniert in 4 einfachen Schritten:

  1. Schritt: Ip Maskierung_anonymizeIp()” werden die letzten 8 bit der IP Adresse gekappt
  2. Schritt: Den Vertrag über die Auftragsdatenverarbeitung ausfüllen und an Google schicken ( frankierter Rückumschlag !!)
  3. Schritt: Besucher über die Nutzung von Google Analytics aufklären. Wies geht verrät google.
  4. Schritt: Alle früher erbobenen Daten müssen gelöscht werden. Dies geht bisher nur über die Löschung des Analytics Accounts und Neuanlage desselben.

Und genau hier liegt auch der grösste Fallstrick für Unternehmer ! Mit dem google Analytics Account verknüpft sind auch die AdWords.. wer will hier alles neu anlegen ?


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